Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.stadtholding.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH
Betriebs- und Beteiligungsgesellschaft der Stadt Landau
Mahlastraße 3
76829 Landau

Postanschrift:
Marktstraße 50
76829 Landau

Telefon: +49 (0) 6341 / 13-9000
Telefax: +49 (0) 6341 / 13-9019

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Telefon: +49 (0) 6131 / 16 53 42
Fax: +49 (0) 6131 / 16 17 53 42
E-Mail: lb@msagd.rlp.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.08.2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 14.03.2024 überprüft.